Corona-Soforthilfe
Die baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut hat am 29.03.2020 erklärt, dass es in den folgenden Wochen noch Modifizierungen geben werde. „Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen. Denn für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.“
Das bedeutet auch, dass wir, als Verband, derzeit weder eigene Erfahrungen haben, noch auf Erfahrungsberichte unserer Mitglieder oder Dritter zurückgreifen können. Zum jetzigen Zeitpunkt können unsere Hinweise also nur allgemeiner Natur sein. Wir werden die Situation jedoch beobachten und alle neuen Informationen an Sie weitergeben. Über Erfahrungsberichte unserer Mitglieder, die wir anonymisiert behandeln werden, würden wir uns sehr freuen.
Folgende Hinweise sind derzeit möglich:
1. Ihre VVU-Mitgliedsnummer - sofern Sie diese angeben wollen - entspricht Ihrer Mandatsnummer, die bei Einzug des jährlichen Mitgliedsbeitrags auf dem entsprechenden Kontoauszug erscheint.
2. Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Es reicht der Nachweis, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erleichterungen-bei-den-foerderbedingungen-fuer-soforthilfen/
3. Informationen zu den Förderkonditionen und zum Antragsverfahren erhalten Sie hier: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
Beachten Sie, dass es bei der Angabe des Grundes für die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. den Liquiditätsengpass nicht ausreicht, pauschal auf die Corona-Pandemie zu verweisen. Sie sollten darstellen, weshalb es in nächster Zeit zu Verdienst- bzw. Einnahmeausfällen kommt (z.B. Aufhebung aller Ladungen für Dolmetschtermine bei Gericht, etc.) und weshalb diese Ausfälle für Sie existenzbedrohend sind.
4. Das Landeskriminalamt warnt vor gefälschten Seiten, Formularen oder auch betrügerischen Anrufen. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110980/4558678
Bitte nutzen Sie nur den offiziellen Antrag und laden Sie diesen nur auf der Seite https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen hoch.
[31.03.2020]